RISIKOAUFKLÄRUNG
Die Ausübung des Mountainbike-Sportes ist mit sportspezifischen Gefahren verbunden. Benutzer der Mountainbikestrecken müssen sich bewusst sein und zur Kenntnis nehmen, dass das Befahren der Strecken bzw. die Ausübung des Sportes mit Risiken verbunden ist. Auch größtmögliche Sorgfalt und die Einhaltung der Nutzungsbedingungen sind keine Garantie für eine risikolose Ausübung des Mountainbike-Sportes!
Die Risiken resultieren beispielsweise aus der Geländebeschaffenheit, natürlichen oder künstlichen Hindernissen, Witterungsverhältnissen, Fahrfehlern, mangelndem Fahrkönnen, Selbstüberschätzung, anderen Personen, Fahrzeugen oder Tieren und anderen Faktoren. Stürze mit Sachbeschädigung, Körperverletzungen können aus diesen Risiken resultieren. Dies betrifft nicht nur die eigene Person oder Gegenstände sondern auch andere Personen und Gegenstände. Der Benutzer hat für eine ausreichende Versicherung der mit der Sportausübung verbundenen Risiken selbst Sorge zu tragen (z.B. Haftpflicht, Unfall, Bergung, etc.).
NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Die Nutzung aller Bikestrecken im Bikepark Brandnertal erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Die Betreiber haften weder für eine bestimmte Beschaffenheit der Strecken, noch für eine besondere Absicherung gefährlicher Bereiche. Die Benutzer nehmen daher zur Kenntnis, dass die Betreiber der Mountainbikestrecken die Haftung bei Unfällen und/oder Sachbeschädigung vollumfänglich ablehnen.
Zur Benützung der Strecken sind nur Personen berechtigt, welche über die entsprechenden körperlichen und mentalen Voraussetzungen verfügen. Die Benützung unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist unzulässig.
Kinder unter 10 Jahren dürfen den Bikepark und die Biketrails nur in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson benützen. Minderjährige dürfen nur mit Einwilligung des/der Obsorgeberechtigten den Bikepark und die Biketrails benutzen.
Der Sport wird in der freien Natur ausgeübt, sodass sich die Gegebenheiten laufend ändern. Um das Risiko bei der Sportausübung zu verringern und die natürliche Umgebung nicht übermäßig zu beanspruchen, sind entsprechende Vorbereitung, Vorsicht und Rücksichtnahme gegenüber sonstigen Benutzern und der Natur notwendig:
Es dürfen nur die gekennzeichneten Strecken benützt werden. Das Befahren aller anderer Bereiche ist unzulässig.
Die Benützung ist nur mit einwandfreiem und geeignetem Sportmaterial zulässig.
Es besteht ausnahmslos Helmpflicht. Das Tragen von Vollvisierhelm und zusätzlicher Schutzausrüstung wie z.B. Oberkörperprotektoren, Knie- und Ellenbogenschoner sowie Handschuhen wird dringend empfohlen!
Strecken dürfen nur mit angemessener Geschwindigkeit befahren werden. Die Geschwindigkeit ist den jeweiligen Bedingungen, fahrerischen Fähigkeiten sowie Verkehrsverhältnissen anzupassen. Alle Strecken und Hindernisse sind grundsätzlich vor dem Befahren zu besichtigen! Viele Streckenhindernisse können auf leichteren Wegen umfahren werden. Auf vielen Streckenhindernissen – im speziellen Holzhindernisse (Sprünge, Drops) – besteht Absturz- sowie Rutschgefahr!
Das Begehen und/oder das Bergauffahren/-schieben auf Bikestrecken ist strengstens verboten. Davon ausgenommen sind Forststraßen sowie Wanderwege, welche als „Shared Trail“ gekennzeichnet sind.
Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass Strecken gegebenenfalls auch von motorisierten Fahrzeugen, insbesondere land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren werden. Das Befahren der Strecken mit motorisierten Fahrzeugen ohne Nutzungsberechtigung ist strengstens verboten und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Auf sämtlichen Forststraßen ist jederzeit mit Gegenverkehr zu rechnen. Zudem werden Forststraßen auch von anderen Verkehrsteilnehmern zum Teil stark frequentiert. Daher muss mit Mountainbikes und Funsportgeräten mit entsprechender Vor- und Rücksicht sowie auf halbe Sicht gefahren werden! Dies gilt auch für als „Shared Trails“ gekennzeichnete Wege!
Der Lebensraum von wildlebenden Tieren ist zu respektieren. Das Befahren und Betreten von gekennzeichneten Schutzzonen ist verboten.
Hunde / Traildogs sind aus Sicherheitsgründen auf sämtlichen Strecken des Bikepark Brandnertal nicht gestattet. Zusätzlich besteht im gesamten Brandnertal Leinenpflicht für Hunde.
Das Mitführen von Kindern auf Kindersitzen, in Kinderanhängern oder ähnlichen Vorrichtungen ist auf sämtlichen Trails des Bikepark Brandnertal nicht gestattet.
Abfälle jeder Art sind von den Benutzern mitzunehmen. Jede Verschmutzung des Bikeparks und der umgebenden Natur ist unzulässig. Die Verwendung von „Tear offs“ (abziehbare Schutzfolie für Brillen) ist verboten.
Einzelne Strecken oder Abschnitte können z.B. aufgrund von Wartungsarbeiten, Veranstaltungen oder Witterungsverhältnissen gesperrt sein. Ein reduziertes Angebot berechtigt nicht zu einer Verbilligung oder Rückvergütung des Biketickets.
Bei Nutzung der Seilbahnanlagen gelten die Geschäfts-, Beförderungs- und Betriebsbedingungen der Bergbahnen Brandnertal GmbH.
Allgemein gilt: Lifttickets sind nicht übertragbar. Verlorene Tickets werden nicht ersetzt. Unvorhergesehene Wettersituation (Wind, Blitz etc.) oder technische Gebrechen an Bahnen, welche eine Einstellung des Betriebs erfordern, erheben keinen Anspruch auf Rückvergütung von Lifttickets. Rückvergütungen von Lifttickets erfolgen nur bei Erkrankung oder Verletzung. Die Rückvergütung erfolgt erst ab dem Tag der Hinterlegung des Tickets an der Kassa unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung!
Hinweistafeln sind ebenso wie Anweisungen der Mitarbeiter vor Ort unbedingt zu befolgen.
Bei Missachtung der Nutzungsbedingungen kann die Liftkarte entzogen und/oder die Nutzung der Bikestrecken untersagt werden.
Gerichtsstand ist das sachlich für Bludenz zuständige Gericht.